Das ist neu für Radfahrer in der Straßenverkehrsordnung ab 2017

Für Fahrradfahrer gibt es eine neue Ampelregelung: Ab sofort haben sie sich an den Lichtzeichen für den Straßenverkehr zu orientieren. Bislang galten die Fußgängerampeln, wenn an Ampelkreuzungen keine eigenen Lichtzeichen für Radler vorhanden waren. Auf gekennzeichneten Radwegen gelten die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr.
Radelnde Eltern können sich über eine Neuregelung in der Straßenverkehrsordnung freuen: Sie dürfen ab dem Jahr 2017 mit ihren Kindern gemeinsam auf dem Gehweg fahren.
Pedelecs, die bis Tempo 25 elektrisch fahren können, sollen ab 2017 auch auf den Radwegen rollen. Kenntlich gemacht werden soll dies mit einem neuen Verkehrsschild «E-Bikes erlaubt». Die schnelleren S-Pedelecs jedoch sind davon ausgenommen.